Verbraucherzentrale NRW zu Telefonwerbung
Verbraucherzentrale NRW: Immer mehr Firmen greifen zum Telefon, um erste Kontakte zu neuen Kunden zu knüpfen. Bei diesem so genannten Telefonmarketing bieten sie Geldanlagen oder Versicherungen, Haushaltsgeräte oder Zeitungsabonnements an. Doch Gerichte sind sich einig, dass unerbetene Anrufe bei Privatpersonen "zu einer Verwilderung der Wettbewerbssitten" führen und die Privatsphäre des Angerufenen verletzen. Inzwischen ist auch gesetzlich normiert(§ 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb), dass ungebetene Telefonwerbung eine unzumutbare Belästigung darstellt. Telefonmarketing ist deshalb nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
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